Energiekennzahlen Fleischer

Energiekennzahlen sind wichtige Informationen, um den eigenen Betrieb energetisch einzuschätzen. Die Besonderheiten des eigenen Betriebes müssen dabei allerdings beachtet werden.

Es gibt mehrere Studien mit Vergleichszahlen. Eine davon können Sie unter diesem Link abrufen: Der effiziente Fleischer

Für genauere Untersuchungen, Verbesserungsvorschläge, Energieprojekte, gewerberechtliche Einreichungen, Änderungsgenehmigungen, §82b, rufen Sie DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

Interessenten, die an einem Netzwerk zur Beschaffung von Investitionsgütern, zum Umgang mit Rechtspflichten im Bereich des Gewerberechts interessiert sind, melden Sie sich bitte unverbindlich an: Email an DI Wolfgang Kreuzer

Interessenten aus der Lebensmittelbranche für Beschaffung von Investitionsgütern & Energie & Recht

Für Fleischer, Lebensmittelproduzenten, Bäcker, Lebensmittelhändler

Zur Erleichterung der Beschaffung, Informationen über Zukunftstrends im Energiebereich und Erfüllung von Rechtspflichten – Gewerberecht, können Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Netzwerk anmelden. Senden Sie einfach eine Email mit Ihren Kontaktdaten an DI Wolfgang Kreuzer. Bitte nennen Sie dabei auch ihre beiden derzeit wichtigsten Themen und geplanten Anschaffungen.

Kreuzer Energy GmbH richtet einen Zugang für Teilnehmer aus diesen Branchen ein.

ERSTER SCHRITT

Es werden Informationen über Anforderungen an moderne Kälteanlagen und Auswirkungen der Gesetze zu Kältemitteln, Heizungsanlagen, Gewerberecht-Selbstüberprüfung, Eigenstromgewinnung, Ladesäulen bereitgestellt. Die Ausdehnung auf andere Produkte erfolgt in weiteren Schritten und nach den Bedürfnissen der Teilnehmer.

ZWEITER SCHRITT

Anschaffungen und Informationsbedarf werden gebündelt und bei Anbietern angefragt. Durch die gemeinsame Beschaffung werden Qualitätsvorsprung und Kostenverbesserung erreicht. Alternative Formen des Einkaufs wie zum Beispiel Contracting werden geprüft und Förderungen beantragt.

Die Leistungen für Ausschreibungen, Anbietervergleich, Gewerberecht-Änderungsgenehmigungen, Projektüberwachung, usw., werden von Kreuzer Energy GmbH und Partnern ausgearbeitet und nach gesonderter Beauftragung verrechnet: Ingenieurbüros und Berater im Gewerberecht, usw.

Ihre derzeitigen Dienstleistungspartner werden nach Maßgabe eingebunden.

Kreuzer Energy GmbH überprüft die Angebote, bereitgestellten Unterlagen auf Vollständigkeit, überprüft und bereitet eventuelle Meldungen an Behörden vor, überarbeitet Ihre Pläne und stellt sie auf den neuesten Stand.

DRITTER SCHRITT

Kreuzer Energy GmbH bietet die langfristige Unterstützung bei der Einhaltung der Rechtpflichten zur Reduzierung Ihrer Haftung, führt aktuelle Maschinenlisten und dokumentiert die wichtigsten Informationen und Daten. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

 

 

E-Ladesäulen für Ihr Geschäft: Elektromobilität für Gewerbebetriebe

Die Infrastruktur mit Elektro-Ladesäulen verbessert sich zunehmend. Neben den öffentlichen Anbietern wie Stadtwerken, kommen nun immer öfter private Unternehmen mit ausgewiesenen Parkplätzen zur öffentlich oder privaten Ladung von E-Fahrzeugen dazu.

Die Installation einer Ladesäule ist einfach umzusetzen, entscheidende Kriterien sind der Parkplatz, die Stromanbindung und die Leistung. Für die Abrechnung der Energie gibt es einige Anbieter, so dass ein Geschäftsinhaber, der eine Ladesäule installiert, damit keinen zusätzlichen Aufwand hat. Als Goodie kann er die verbrauchte (überschaubare) Energie seinen Kunden aber auch gratis zur Verfügung stellen und damit am Standort an Attraktivität gewinnen.

Eine Ladesäule könnte aber auch von Kunden mit einem Gutscheinsystem finanziert werden. Mit einer einmaligen Investition können Kunden über mehrere Jahre einen jährlich Gutschein beziehen, der zum Einkauf über den investierten Betrag zuzüglich einer Verzinsung berechtigt. Handelsbetriebe, Metzgereien, Bäcker, Hotels, Restaurants, …

Für Anfragen zur Organisation und Umsetzung rufen Sie bitte an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

Gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlagen für mehrere Nutzer: Geschäftsgebäude z. B. Lebensmittel, Metzger, usw. oder Wohnhäuser

Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.

Dadurch können Eigentümer/Mieter selbst Strom produzieren und dies als Vorteil zugleich nutzen. Das Gesetz schreibt einige Voraussetzungen dafür vor. Unter anderem muss die Verrechnung der bezogenen Energie und Aufteilung in Eigenstrom und Netzstrom festgelegt werden.

Speziell Betriebe in Gebäuden mit mehreren Eigentümern und mit einem entsprechenden Grundlast-Stromanteil eignen sich hervorragend für diese Art der Energieerzeugung. Dazu zählen Betriebe die Kälteanlagen verwenden, wie Bäcker, Metzger, Lebensmittelproduzenten und -Händler.

Neben dem ersten Schritt, der Optimierung des innerbetrieblichen Energieverbrauchs, kann anschließend die optimal passende Photovoltaikanlage geplant und umgesetzt werden.

Um eine erste Prüfung zur Eignung und Organisation zu erhalten, rufen Sie mich an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

 

Auswirkung der EU F-Gase-Verordnung auf den Endnutzer in gewerblichen Anwendungen (Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, …)

Das Ziel der EU F-Gase-Verordnung 514/2014 besteht darin, die Verwendung von Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial einzuschränken und/oder zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits zu spüren. Mittelfristig wird es zur Verknappung und Verteuerung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial kommen. Es werden bereits deutliche Preiserhöhungen festgestellt, zum Beispiel beim Kältemittel R404A, die den Endnutzer treffen.  In einigen Jahren ist ein Verwendungsverbot solcher Kältemittel in bestimmten Anlagen verordnet.

Branchen müssen sich auf diesen Umstand vorbereiten. Dazu zählen zum Beispiel Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einsetzen. Da eine Verwendungsbeschränkung ab 2020 für bestimmte Anlagen vor der Tür steht, ist der Zeitraum dafür klein.

Ich empfehle daher, die Szenarien durchzugehen. Für fachliche Unterstützung rufen Sie mich einfach an oder senden eine Email: DI Wolfgang Kreuzer, +43 6506219912.

Ansätze in der EU-VO:

Bestehende Anlagen: Um Emissionen zu begrenzen werden Dichtheitsprüfungen in Anhängigkeit des Kältemittels und der Füllmenge vorgeschrieben. Langfristig treten Verwendungsbeschränkungen bestimmter Kältemittel in Kraft.

Neue Anlagen:  Es werden ab festgelegten Zeitpunkten nur noch Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial zugelassen.

Wiederverwertung: Kältemittel aus stillgelegten oder umgebauten Anlagen werden wieder verwendet.

Betriebszulassung und Versicherungsschutz nicht verlieren

Viele Unternehmer klagen wegen eines überbordenden Aufwands zur Erfüllung der Rechtspflichten. Die Erfüllung dieser Prüfpflichten, zum Beispiel regelmäßige Prüfung der Elektroanlage oder die §82b-Prüfung nach der Gewerbeordnung, sind gesetzlich verankert. Der Standpunkt, diese Auflagen zu ignorieren, beinhaltet ein großes Risiko. Einerseits ist kein rechtskonformer Betrieb gegeben, andererseits sind diese Obliegenheitspflichten auch die Voraussetzung für Versicherungen, die Haftung für Schäden zu übernehmen. Zur Unterstützung dafür wird ein neues Angebot für Betriebssicherheit und Energieeffizienz in KMU präsentiert, Infos bei DI Wolfgang Kreuzer, 06506219912.

Kälte im Gastgewerbe in Tirol: Sonder-Beratungsförderung

Wenn Sie in Tirol eine Beratung zu einem der folgenden Themen möchten:

  • Wie gut ist meine Kälteanlage?
  • Wie kann ich sie verbessern?
  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
  • Wie kann ich Energie einsparen?
  • Wer kann ein Konzept ausarbeiten?
  • Wer unterstützt mich bei der Umsetzung?

… nehmen Sie Kontakt auf. Es wird eine Beratung mit einer Sonderförderung angeboten: 80% von insgesamt 24 Stunden sind gratis! 9 Förderungen werden derzeit noch vergeben!

Voraussetzung für den Betrieb: Gastronomie – Tourismus in Tirol, sonst Beratungsvoraussetzung der WK-Tirol und Land Tirol

Kontakt: DI Wolfgang Kreuzer +43 (0)650 6219912

oder www.effizientekälte.at

LOG-Buch für die Betreiber von Kälteanlagen

Für Betreiber von Kälteanlagen gibt es ein große Anzahl von Regelungen, die einzuhalten sind. Eine, welche den Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln dokumentiert, ist die Führung eines Log-Buches, welche Veränderungen der Kältemittelmenge dokumentiert und aufzubewahren ist.

Gemäß der

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

sind Aufzeichnungen bei Kälteanlagen zu führen, die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, dazu verpflichtet. Parallel dazu sind auch jene Unternehmen, welche diese Arbeiten durchführen, zur Aufzeichnung der Daten verpflichtet.

Art und Umfang der Aufzeichnungspflicht, sowie die Aufbewahrungsfrist ist in der F-Gase-Verordnung dargestellt. Darstellung der Verpflichtung unter Artikel 6.

Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.

DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912

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Artikel 6, Abs. 2

a) Die in Absatz 1 genannten Betreiber bewahren die in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.
b) Unternehmen, die die in Absatz 1 Buchstabe e genannten Tätigkeiten für die Betreiber ausführen, bewahren Kopien der in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.

 

Gewerberechtsnovelle 2017, Österreich

Im Juni 2017 wurden Neuerungen zur Gewerbeordnung kundgemacht. In einigen Bereichen kam es dabei zu Erleichterungen.

Bereich Betriebsanlagen:

Es gibt nun Erleichterungen im Anlagenrecht bei Änderungen, die im § 81 dargestellt sind: emissionsneutrale Änderungen, temporäre Änderungen und Maschinentausch. Weiters gibt es Vereinfachungen für die Beistellung von Antragsunterlagen und eine Stärkung beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.

DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912