Kühlmöbel im Einzelhandel

Durch die aktuelle Rechtslage werden umweltschädliche Kältemittel sukzessive reduziert. Dies führt bei bestimmten Kältemitteln bereits zu höheren Kosten und mittelfristig zu einem Austausch der bestehenden Kältemittel.

Der energetische Einfluss wird in diesen Arikeln beschrieben:

Einzelhandel lässt hunderte Millionen in Kühlmöbeln liegen

Energieoptimierung im Handel

 

Kontakt und Consulting zu Energieeffizienz:

+43 (0)650 62 199 12 DI Wolfgang Kreuzer

E-Ladesäulen für Ihr Geschäft: Elektromobilität für Gewerbebetriebe

Die Infrastruktur mit Elektro-Ladesäulen verbessert sich zunehmend. Neben den öffentlichen Anbietern wie Stadtwerken, kommen nun immer öfter private Unternehmen mit ausgewiesenen Parkplätzen zur öffentlich oder privaten Ladung von E-Fahrzeugen dazu.

Die Installation einer Ladesäule ist einfach umzusetzen, entscheidende Kriterien sind der Parkplatz, die Stromanbindung und die Leistung. Für die Abrechnung der Energie gibt es einige Anbieter, so dass ein Geschäftsinhaber, der eine Ladesäule installiert, damit keinen zusätzlichen Aufwand hat. Als Goodie kann er die verbrauchte (überschaubare) Energie seinen Kunden aber auch gratis zur Verfügung stellen und damit am Standort an Attraktivität gewinnen.

Eine Ladesäule könnte aber auch von Kunden mit einem Gutscheinsystem finanziert werden. Mit einer einmaligen Investition können Kunden über mehrere Jahre einen jährlich Gutschein beziehen, der zum Einkauf über den investierten Betrag zuzüglich einer Verzinsung berechtigt. Handelsbetriebe, Metzgereien, Bäcker, Hotels, Restaurants, …

Für Anfragen zur Organisation und Umsetzung rufen Sie bitte an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

Auswirkung der EU F-Gase-Verordnung auf den Endnutzer in gewerblichen Anwendungen (Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, …)

Das Ziel der EU F-Gase-Verordnung 514/2014 besteht darin, die Verwendung von Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial einzuschränken und/oder zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits zu spüren. Mittelfristig wird es zur Verknappung und Verteuerung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial kommen. Es werden bereits deutliche Preiserhöhungen festgestellt, zum Beispiel beim Kältemittel R404A, die den Endnutzer treffen.  In einigen Jahren ist ein Verwendungsverbot solcher Kältemittel in bestimmten Anlagen verordnet.

Branchen müssen sich auf diesen Umstand vorbereiten. Dazu zählen zum Beispiel Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einsetzen. Da eine Verwendungsbeschränkung ab 2020 für bestimmte Anlagen vor der Tür steht, ist der Zeitraum dafür klein.

Ich empfehle daher, die Szenarien durchzugehen. Für fachliche Unterstützung rufen Sie mich einfach an oder senden eine Email: DI Wolfgang Kreuzer, +43 6506219912.

Ansätze in der EU-VO:

Bestehende Anlagen: Um Emissionen zu begrenzen werden Dichtheitsprüfungen in Anhängigkeit des Kältemittels und der Füllmenge vorgeschrieben. Langfristig treten Verwendungsbeschränkungen bestimmter Kältemittel in Kraft.

Neue Anlagen:  Es werden ab festgelegten Zeitpunkten nur noch Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial zugelassen.

Wiederverwertung: Kältemittel aus stillgelegten oder umgebauten Anlagen werden wieder verwendet.