Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz verpasst

Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehmen melden, die das Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz zum gesetzlichen Stichtag verpasst haben. Eventuell wurden dabei schon Strafen ausgesprochen.

Informieren Sie sich bei den Behörden und der Monitoringstelle.

Wie Sie einzustufen sind, wenn Sie innerhalb des Zeitraumes von 2015 bis 2020 die Schwellenwerte über- oder unterschreiten, erfragen Sie bei der Monitoringstelle. Die Schwellenwerte finden Sie auf der Webseite der Monitoringstelle unter Rubrik Unternehmen.

Den Gesetzestext finden Sie auf dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) oder suchen im Browser nach Energieeffizienzgesetz und verwenden den Link mit RIS…

Wenn Sie wissen möchten, welche Inhalte ein Energieaudit hat, lesen Sie im Gesetzestext den Anhang III.

Wenn Sie Fragen zum Thema selbst nicht abklären können oder ein Energieaudit durchführen lassen möchten, rufen Sie mich an, weitere Info´s sind auch auf www.kreuzerenergy.at zu finden.

 

Wie Sie den Energiebezug besser einschätzen: Lastprofil

Je nach jährlicher Energiemenge werden vom Energieversorger verschiedene Zähler eingebaut. Meist ist es jedoch so, dass für Betriebe ein Lastprofil des Energiebezuges für Strom und/oder Gas aufgezeichnet wird (1/4-Stunden- bzw. 1 h-Stunden-Intervall). Fragen Sie Ihren Energieversorger um diese Lastprofile und ersuchen Sie um Zusendung. Wenn Sie sich nicht auskennen, wie Sie das interpretieren sollen, fragen Sie nach. Dann werden viele Daten für Sie logisch sein, einige jedoch könnten Sie überraschen.
Ich mache als Energieexperte regelmäßig Auswertungen von Lastprofilen und biete auch tiefergreifende Detailauswertungen und Energiecontrolling an. Anfrage für Beratung: DI Wolfgang Kreuzer +43 (0) 650 6219912