Aufgaben der Gemeinden nach dem Tiroler Energieeffizienzgesetz erfüllen

Um die wesentlichen Aufgaben der Gemeinden nach dem Tiroler Energieeffizienzgesetz zu erfüllen, sind zwei Themen im Focus, die Renovierungsverpflichtung und die Endenergieeinsparung. Beide verpflichten Gemeinden bereits zu Maßnahmen. Erste Schritte sind die Veröffentlichung des Gebäudeinventars und die Meldung von Energiemengen.

Erste grundlegene Unterstützung zur Erfüllung und zu möglicher EDV erhalten Sie auch von der Energieagentur Tirol. Weiterführende fachliche Unterstützung, Datenerhebung, Erstellung des Gebäudeinventars, Renovierungspass, Zähler- und Messkonzept mit Übernahme der Eintragungen und Meldungen erhalten Sie von :

Tiroler Energieeffizienzgesetz

Der Tiroler Landtag hat das Tiroler Energieeffizienzgesetz (TEffG) am 25. März 2026 beschlossen; in Kraft getreten ist es am 31. März 2026 und setzt damit die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Landesrecht um. Im Zentrum steht die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors – Bund, Länder und Gemeinden müssen ihren Energiebedarf senken und ihre Gebäude sanieren.

§ 5 verpflichtet öffentliche Einrichtungen, den Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent zu reduzieren, wobei Gebäude, Prozesse und der Fuhrpark in die Berechnung einfließen. Weil Verbräuche für Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser künftig gemessen und nicht mehr geschätzt werden dürfen, wird eine systematische Energiebuchhaltung praktisch unverzichtbar.

§ 6 regelt die Renovierungsverpflichtung von jährlich drei Prozent der Gesamtnutzfläche. Als Ausgangsbasis gelten jene Gebäude im Eigentum des Trägers, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche aufweisen und zum 1. Jänner 2024 noch nicht dem Niedrigstenergiegebäudestandard entsprochen haben. Wichtig für die Praxis sind zwei Fristen: bis 30. Juni jedes Jahres sind Energieverbräuche von Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark sowie umgesetzte Renovierungen und Maßnahmen zu melden, das Gebäudeinventar ist alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Strom erzeugen und optimierte Nutzung für österr. Lebensmittelbetriebe

In einem Energieprojekt der Kreuzer Energy GmbH wird für die Lebensmittelbranche die optimierte Nutzung der elektrischen Energie in den Focus gestellt.

Ablauf:

  • Check der derzeitigen Energienutzung
  • Ausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten
  • Einpassung einer Photovoltaikanlage
  • Nutzung des Stroms im Betrieb
  • Check von Elektrofahrzeugen: PKW und Nutzfahrzeuge
  • Nutzen von Förderungen

Ihr zusätzlicher Vorteil:

  • Projektbetreuung
  • Netzwerk
  • Kostenoptimierung
  • Ausschreibung von Leistungen
  • Online-Veranstaltungen in Webinaren

Projektinformationen:  Email an DI Wolfgang Kreuzer oder +43 650 6219912

Grilled T-bone steaks with fresh herbs, vegetables and wine bottle on rustic wooden board, Bildnachweis: istockphoto, Stock-Datei-ID: 673162958

 

Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz verpasst

Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehmen melden, die das Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz zum gesetzlichen Stichtag verpasst haben. Eventuell wurden dabei schon Strafen ausgesprochen.

Informieren Sie sich bei den Behörden und der Monitoringstelle.

Wie Sie einzustufen sind, wenn Sie innerhalb des Zeitraumes von 2015 bis 2020 die Schwellenwerte über- oder unterschreiten, erfragen Sie bei der Monitoringstelle. Die Schwellenwerte finden Sie auf der Webseite der Monitoringstelle unter Rubrik Unternehmen.

Den Gesetzestext finden Sie auf dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) oder suchen im Browser nach Energieeffizienzgesetz und verwenden den Link mit RIS…

Wenn Sie wissen möchten, welche Inhalte ein Energieaudit hat, lesen Sie im Gesetzestext den Anhang III.

Wenn Sie Fragen zum Thema selbst nicht abklären können oder ein Energieaudit durchführen lassen möchten, rufen Sie mich an, weitere Info´s sind auch auf www.kreuzerenergy.at zu finden.