Energetische Synergien – Industrie, Landwirtschaft & Gemeinde

Das Tiroler Unterland, allen voran das Inntal, muss seine Energieversorgung nachhaltiger und ressourcenschonender aufstellen.
Auswertungen aus Analysen und der Machbarkeitsstudie Biogas belegen große ungenutzte Potenziale. Parallel dazu wachsen die Energieanforderungen von Gemeinden, Haushalten und Betrieben, was ein koordiniertes, sektorübergreifendes Energiemanagement nötig macht.

Ziel ist der Aufbau eines regionalen Energienetzwerks, das vorhandene Ressourcen effizient nutzt und die CO₂-Emissionen spürbar senkt. Kernstück ist ein energetisches Lastmanagement, das Erzeugung und Bedarf optimal aufeinander abstimmt und über lokale Produktion die regionale Wertschöpfung stärkt.
Die Verknüpfung landwirtschaftlicher, industrieller und kommunaler Ressourcen soll Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern verringern und der Landwirtschaft, dem Gewerbe und den Kommunen neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen.
Die entwickelten Konzepte und Pilotlösungen sind übertragbar, sodass die Region als Modellregion für Tirol dienen und zu den nationalen wie europäischen Klimazielen beitragen kann.
Getragen wird das Projekt von den Regionalmanagements KUUSK und Kitzbüheler Alpen, der Landwirtschaftskammer Bezirk Kufstein und der WK Tirol; Laufzeit 1.9.2025 bis 31.8.2028.

Weitere Informationen: KUUSK oder W. Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at

Energiemonitoring in Ebbs, Langkampfen und Schwoich, ein Projekt des KUUSK

Drei Gemeinden der Region KUUSK gehen voran: Als erste in der Region werden sie ein Energiemonitoring einführen, die eine weitreichende digitale Erfassung ihrer Energieströme ermöglicht. Auf diesem Vorbild baut das Projekt des KUUSK auf und bringt dieses Energiemonitoring in die gesamte Region, als Grundlage für eine ganzheitliche Energiestrategie. Erfasst werden Energie- und Wasserverbräuche in öffentlichen Gebäuden weiteren kommunalen Einrichtungen – so lassen sich ineffiziente Muster erkennen, erneuerbare Quellen analysieren und CO₂-Emissionen senken. Die Verbrauchsdaten können in Echtzeit erfasst, veröffentlicht und die Bürger:innen aktiv eingebunden werden.

Vorteile: Jederzeit aktuelle Übersicht über die Energieverbräuche, einfache Reports und Meldungen von Daten (Tiroler Energieeffizienzgesetz), Alarm bei Abweichungen, Nutzung von Energiekapazitäten, Mitarbeiter-Ressourcenschonung

Projektträger: Regionalmanagement KUUSK

KUUSK: Energiemonitoring

Weitere Informationen: KUUSK oder W. Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at

Tiroler Energieeffizienzgesetz

Der Tiroler Landtag hat das Tiroler Energieeffizienzgesetz (TEffG) am 25. März 2026 beschlossen; in Kraft getreten ist es am 31. März 2026 und setzt damit die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Landesrecht um. Im Zentrum steht die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors – Bund, Länder und Gemeinden müssen ihren Energiebedarf senken und ihre Gebäude sanieren.

§ 5 verpflichtet öffentliche Einrichtungen, den Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent zu reduzieren, wobei Gebäude, Prozesse und der Fuhrpark in die Berechnung einfließen. Weil Verbräuche für Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser künftig gemessen und nicht mehr geschätzt werden dürfen, wird eine systematische Energiebuchhaltung praktisch unverzichtbar.

§ 6 regelt die Renovierungsverpflichtung von jährlich drei Prozent der Gesamtnutzfläche. Als Ausgangsbasis gelten jene Gebäude im Eigentum des Trägers, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche aufweisen und zum 1. Jänner 2024 noch nicht dem Niedrigstenergiegebäudestandard entsprochen haben. Wichtig für die Praxis sind zwei Fristen: bis 30. Juni jedes Jahres sind Energieverbräuche von Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark sowie umgesetzte Renovierungen und Maßnahmen zu melden, das Gebäudeinventar ist alle zwei Jahre zu aktualisieren.

EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)  und die Auswirkungen auf die öffentlichen Körperschaften

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

Die EED III regegelt die Energieeinsparverpflichtungen von öffentlichen Körperschaften. Das sind Stellen des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Informationen zur konkreten nationalen Umsetzung gegeben werden. Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr. Für weitere Informationen wird auf die zugehörige Guidance Note (EUR-Lex) der Europäischen Kommission (EK) verwiesen.

Auf dieser Webseite findet man die FAQ zur neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Link zur Webseite der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die wesentlichen Artikel 5 und 6:

Artikel 5 führt eine neue Verpflichtung für den öffentlichen Sektor ein, seinen Endenergieverbrauch für alle öffentlichen Einrichtungen um mindestens 1,9 Prozent jedes Jahr (im Vergleich zum Jahr 2021) zu senken.

Artikel 6 erweitert die bisherigen Vorgaben zur Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen: Die Mitgliedstaaten sollen nunmehr verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der gesamten beheizten und/oder gekühlten Nutzfläche von Gebäuden im Eigentum öffentlicher Einrichtungen (nicht mehr bloß der Zentralregierung!) zu renovieren, um sie in Niedrigstenergie- oder Null-Emissionsgebäude umzuwandeln oder – bei Wahl des alternativen Ansatzes – eine entsprechende Energieeinsparung zu erzielen, die der 3 Prozent Sanierungsquote entspricht, wobei auch bei Wahl des alternativen Ansatzes eine jährliche 3 Prozent Renovierungsrate grundsätzlich beachtet werden muss und bis spätestens 2040 insgesamt 45 Prozent der verpflichtenden Gebäude zu einem Niedrigstenergiegebäude umgebaut sein müssen.

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

——————-

Aktuell zu erledigen für Gemeinden sind (auszugseise) die Erstellung des Gebäudeinventars, Ausarbeitung von Einsparungen nach dem alternativen Ansatz und Sanierungsfahrplan, Renovierungspass. Weiterführende Infomationen: Link zu den FAQ.

Ich/Kreuzer Energie GmbH biete Unterstützung und Ausarbeitungen an:

Erstellung eines Gebäudeportfolios, Umsetzung in ein Gebäudeinventar, Einarbeitung der Energiedaten, Erhebung und Beschreibung der gebäude- und haustechnischen Anlagen, des energetischen Zustandes, Berechnung der Energiemengen für die alternative Methode, Bewertung der Effizienz, Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung und Resilienz der Anlagen, Erstellung eines Sanierungsfahrplanes und Renovierungspasses.

Energiecontrolling/Energiemonitoring

Energiecontrolling und Monitoring mit modernen Zählern und einfachen Messkonzepten bieten hervorragende Möglichkeiten das Energiesystem, Anlagen und Nutzungen zu überwachen. Mit den daraus abgeleiteten Grafiken und Kennzahlen können aus dem Ruder gelaufene Kosten, unbeabsichtigte Verbräuche und mehr identifiziert werden. Die Wirksamkeit von Verbesserungen können nachvollzogen und die energieoptimierte Zukunft besser geplant werden.

  • Messkonzept und geeignete Zähler
  • Fernauslesbare Schnittstellen
  • IoT
  • Auswertemodul mit Funktionalität zum Reporting (z. B. Audits, Nachhaltigkeitsberichte)
  • Erweiterungsmöglichkeiten zum Eingriff in Systeme
  • Reports mit Maßnahmen
  • Umsetzungsbegleitung für Effizienzmaßnahmen

Weitere Infos, Beratung und Konzepte mit Umsetzung: DI Wolfgang Kreuzer

CO2-Fußabdruck – GHG-Protocol

Nachhaltigkeitsberichte und Entwicklungen zum CO2-neutralen Unternehmen sind im Aufwind und für viele Unternehmen bereits obligatorisch.

Das GHG-Protocol bietet eine Grundlage für die CO2-Bilanzierung. Es unterscheidet zwischen direkten und indirekten Emissionen und bezieht auch vorgelagerte und nachgelagerte Prozesse mit ein. Dafür wird die Betrachtung in verschiedenen Sektoren angewendetet, Scope 1 bis 3.

Mit dem GHG-Protocol ergibt sich eine komplette Übersicht über die Emissionsbilanz von Unternehmen. Damit können Ziele und Maßnahmen gesetzt und der Weg zur CO2-Neutralität dokumentiert werden.