Der Tiroler Landtag hat das Tiroler Energieeffizienzgesetz (TEffG) am 25. März 2026 beschlossen; in Kraft getreten ist es am 31. März 2026 und setzt damit die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Landesrecht um. Im Zentrum steht die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors – Bund, Länder und Gemeinden müssen ihren Energiebedarf senken und ihre Gebäude sanieren.
§ 5 verpflichtet öffentliche Einrichtungen, den Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent zu reduzieren, wobei Gebäude, Prozesse und der Fuhrpark in die Berechnung einfließen. Weil Verbräuche für Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser künftig gemessen und nicht mehr geschätzt werden dürfen, wird eine systematische Energiebuchhaltung praktisch unverzichtbar.
§ 6 regelt die Renovierungsverpflichtung von jährlich drei Prozent der Gesamtnutzfläche. Als Ausgangsbasis gelten jene Gebäude im Eigentum des Trägers, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche aufweisen und zum 1. Jänner 2024 noch nicht dem Niedrigstenergiegebäudestandard entsprochen haben. Wichtig für die Praxis sind zwei Fristen: bis 30. Juni jedes Jahres sind Energieverbräuche von Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark sowie umgesetzte Renovierungen und Maßnahmen zu melden, das Gebäudeinventar ist alle zwei Jahre zu aktualisieren.

