Österr. Gewerberecht: 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung, Ergänzung der Ausnahmen

Kürzlich sind weitere Erleichterungen für Betriebe in der Gewerbeordnung in Kraft getreten. In der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung zum Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung wurde die Liste der ausgenommenen Betriebsanlagen erweitert. Diese Novelle wurde mit dem BGBl. Nr. 172/2018 veröffentlicht und ist mit 7. Juli 2018 in Kraft getreten.

Hier ein Link zur Seite der Wirtschaftskammer Österreich, in der nähere Informationen zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung Stand 7.7.2018 dargestellt sind.

Für alle jene Betriebe, die weiterhin oder wiederum den Genehmigungs- und Prüfpflichten unterliegen, bietet Kreuzer Energy GmbH Beratung und Unterstützung bei gewerberechtlichen Genehmigungen, Betriebsanlagenänderungen sowie §82b-Prüfungen an.