Neue Formen der Energiegemeinschaften ab 2021

Bereits bisher sind Energiegemeinschaften für die eigene Stromerzeugung möglich. Mehrere Teilnehmer, Mieter oder Eigentümer, versorgen sich durch eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach.

Der Vorteil: günstiger Strom ohne Netzgebühren.

Ab 2021 wird es neue Formen der Energiegemeinschaften geben, die über das eigene Gebäude hinausgehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind derzeit in Ausarbeitung und der Gesetzesentwurf wird demnächst vorgelegt.

Hier der Link zur APA-Presseaussendung.

Link zum Bericht in der ZIB 1, ORF-tvthek.