Gemeinschaftliche Strom-Erzeugungsanlage

Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.

Wenn es in einem Objekt mehrere Mieter/Eigentümer gibt, ist eine gemeinschaftliche Stromerzeugungsanlage möglich. Das Ziel besteht in der Reduzierung der Stromkosten und der Erhöhung der Unabhängigkeit. Erste Anlagen sind bereits in Österreich entstanden.

Projektanfragen an: Email an DI Wolfgang Kreuzer

Infos zu Thema: Text zur Änderung

Zurich, Switzerland – June 28, 2016: Modern residential building’s facade with solar panels in Oerlikon district in Zurich in Switzerland, Bildnachweis: istockphoto, Stock-Datei-ID: 615428118

E-Mobilität, Ladesäulen und PV-Anlagen für produzierende Betriebe und Handel

Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Ladesäule gegeben sind, kann man überlegen, ob dadurch ein Mehrwert für das Unternehmen entsteht. Besonders fortschrittlich und modern oder als jemand, der Verantwortung für die Umwelt übernimmt. Kunden laden ihre Elektroautos und wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, kann mit einer Erhöhung der Frequenz im Geschäft gerechnet werden.

Für die nächsten Überlegungen sind erforderlich: Parkplatz, Standplatz für eine Ladesäule oder Wallbox, Stromanschluss; Weitere Details sind u.a.: öffentlich zugänglich/private Nutzung, Ladestrom, Steckertyp

Viele Energieversorger bieten eine Ladesäule mit der dazugehörenden Verrechnung an. Die weiteren Kosten für den Betrieb hängen von einigen Details ab.

Gutscheinsystem

Unternehmen können sich an einem Gutscheinsystem beteiligen, bei dem die Kosten der Ladesäule über Gutscheine des Geschäfts reduziert werden.

Projektanfragen: Email an DI Wolfgang Kreuzer

Bildnachweis: istockphoto, Stock-Datei-ID: 868888364

Energiekennzahlen Fleischer

Energiekennzahlen sind wichtige Informationen, um den eigenen Betrieb energetisch einzuschätzen. Die Besonderheiten des eigenen Betriebes müssen dabei allerdings beachtet werden.

Es gibt mehrere Studien mit Vergleichszahlen. Eine davon können Sie unter diesem Link abrufen: Der effiziente Fleischer

Für genauere Untersuchungen, Verbesserungsvorschläge, Energieprojekte, gewerberechtliche Einreichungen, Änderungsgenehmigungen, §82b, rufen Sie DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

Interessenten, die an einem Netzwerk zur Beschaffung von Investitionsgütern, zum Umgang mit Rechtspflichten im Bereich des Gewerberechts interessiert sind, melden Sie sich bitte unverbindlich an: Email an DI Wolfgang Kreuzer

E-Ladesäulen für Ihr Geschäft: Elektromobilität für Gewerbebetriebe

Die Infrastruktur mit Elektro-Ladesäulen verbessert sich zunehmend. Neben den öffentlichen Anbietern wie Stadtwerken, kommen nun immer öfter private Unternehmen mit ausgewiesenen Parkplätzen zur öffentlich oder privaten Ladung von E-Fahrzeugen dazu.

Die Installation einer Ladesäule ist einfach umzusetzen, entscheidende Kriterien sind der Parkplatz, die Stromanbindung und die Leistung. Für die Abrechnung der Energie gibt es einige Anbieter, so dass ein Geschäftsinhaber, der eine Ladesäule installiert, damit keinen zusätzlichen Aufwand hat. Als Goodie kann er die verbrauchte (überschaubare) Energie seinen Kunden aber auch gratis zur Verfügung stellen und damit am Standort an Attraktivität gewinnen.

Eine Ladesäule könnte aber auch von Kunden mit einem Gutscheinsystem finanziert werden. Mit einer einmaligen Investition können Kunden über mehrere Jahre einen jährlich Gutschein beziehen, der zum Einkauf über den investierten Betrag zuzüglich einer Verzinsung berechtigt. Handelsbetriebe, Metzgereien, Bäcker, Hotels, Restaurants, …

Für Anfragen zur Organisation und Umsetzung rufen Sie bitte an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

Gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlagen für mehrere Nutzer: Geschäftsgebäude z. B. Lebensmittel, Metzger, usw. oder Wohnhäuser

Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.

Dadurch können Eigentümer/Mieter selbst Strom produzieren und dies als Vorteil zugleich nutzen. Das Gesetz schreibt einige Voraussetzungen dafür vor. Unter anderem muss die Verrechnung der bezogenen Energie und Aufteilung in Eigenstrom und Netzstrom festgelegt werden.

Speziell Betriebe in Gebäuden mit mehreren Eigentümern und mit einem entsprechenden Grundlast-Stromanteil eignen sich hervorragend für diese Art der Energieerzeugung. Dazu zählen Betriebe die Kälteanlagen verwenden, wie Bäcker, Metzger, Lebensmittelproduzenten und -Händler.

Neben dem ersten Schritt, der Optimierung des innerbetrieblichen Energieverbrauchs, kann anschließend die optimal passende Photovoltaikanlage geplant und umgesetzt werden.

Um eine erste Prüfung zur Eignung und Organisation zu erhalten, rufen Sie mich an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912

 

Auswirkung der EU F-Gase-Verordnung auf den Endnutzer in gewerblichen Anwendungen (Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, …)

Das Ziel der EU F-Gase-Verordnung 514/2014 besteht darin, die Verwendung von Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial einzuschränken und/oder zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits zu spüren. Mittelfristig wird es zur Verknappung und Verteuerung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial kommen. Es werden bereits deutliche Preiserhöhungen festgestellt, zum Beispiel beim Kältemittel R404A, die den Endnutzer treffen.  In einigen Jahren ist ein Verwendungsverbot solcher Kältemittel in bestimmten Anlagen verordnet.

Branchen müssen sich auf diesen Umstand vorbereiten. Dazu zählen zum Beispiel Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einsetzen. Da eine Verwendungsbeschränkung ab 2020 für bestimmte Anlagen vor der Tür steht, ist der Zeitraum dafür klein.

Ich empfehle daher, die Szenarien durchzugehen. Für fachliche Unterstützung rufen Sie mich einfach an oder senden eine Email: DI Wolfgang Kreuzer, +43 6506219912.

Ansätze in der EU-VO:

Bestehende Anlagen: Um Emissionen zu begrenzen werden Dichtheitsprüfungen in Anhängigkeit des Kältemittels und der Füllmenge vorgeschrieben. Langfristig treten Verwendungsbeschränkungen bestimmter Kältemittel in Kraft.

Neue Anlagen:  Es werden ab festgelegten Zeitpunkten nur noch Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial zugelassen.

Wiederverwertung: Kältemittel aus stillgelegten oder umgebauten Anlagen werden wieder verwendet.