Betriebszulassung und Versicherungsschutz nicht verlieren

Viele Unternehmer klagen wegen eines überbordenden Aufwands zur Erfüllung der Rechtspflichten. Die Erfüllung dieser Prüfpflichten, zum Beispiel regelmäßige Prüfung der Elektroanlage oder die §82b-Prüfung nach der Gewerbeordnung, sind gesetzlich verankert. Der Standpunkt, diese Auflagen zu ignorieren, beinhaltet ein großes Risiko. Einerseits ist kein rechtskonformer Betrieb gegeben, andererseits sind diese Obliegenheitspflichten auch die Voraussetzung für Versicherungen, die Haftung für Schäden zu übernehmen. Zur Unterstützung dafür wird ein neues Angebot für Betriebssicherheit und Energieeffizienz in KMU präsentiert, Infos bei DI Wolfgang Kreuzer, 06506219912.

Kälte im Gastgewerbe in Tirol: Sonder-Beratungsförderung

Wenn Sie in Tirol eine Beratung zu einem der folgenden Themen möchten:

  • Wie gut ist meine Kälteanlage?
  • Wie kann ich sie verbessern?
  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
  • Wie kann ich Energie einsparen?
  • Wer kann ein Konzept ausarbeiten?
  • Wer unterstützt mich bei der Umsetzung?

… nehmen Sie Kontakt auf. Es wird eine Beratung mit einer Sonderförderung angeboten: 80% von insgesamt 24 Stunden sind gratis! 9 Förderungen werden derzeit noch vergeben!

Voraussetzung für den Betrieb: Gastronomie – Tourismus in Tirol, sonst Beratungsvoraussetzung der WK-Tirol und Land Tirol

Kontakt: DI Wolfgang Kreuzer +43 (0)650 6219912

oder www.effizientekälte.at

LOG-Buch für die Betreiber von Kälteanlagen

Für Betreiber von Kälteanlagen gibt es ein große Anzahl von Regelungen, die einzuhalten sind. Eine, welche den Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln dokumentiert, ist die Führung eines Log-Buches, welche Veränderungen der Kältemittelmenge dokumentiert und aufzubewahren ist.

Gemäß der

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

sind Aufzeichnungen bei Kälteanlagen zu führen, die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, dazu verpflichtet. Parallel dazu sind auch jene Unternehmen, welche diese Arbeiten durchführen, zur Aufzeichnung der Daten verpflichtet.

Art und Umfang der Aufzeichnungspflicht, sowie die Aufbewahrungsfrist ist in der F-Gase-Verordnung dargestellt. Darstellung der Verpflichtung unter Artikel 6.

Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.

DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912

————————–

Artikel 6, Abs. 2

a) Die in Absatz 1 genannten Betreiber bewahren die in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.
b) Unternehmen, die die in Absatz 1 Buchstabe e genannten Tätigkeiten für die Betreiber ausführen, bewahren Kopien der in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.

 

Gewerberechtsnovelle 2017, Österreich

Im Juni 2017 wurden Neuerungen zur Gewerbeordnung kundgemacht. In einigen Bereichen kam es dabei zu Erleichterungen.

Bereich Betriebsanlagen:

Es gibt nun Erleichterungen im Anlagenrecht bei Änderungen, die im § 81 dargestellt sind: emissionsneutrale Änderungen, temporäre Änderungen und Maschinentausch. Weiters gibt es Vereinfachungen für die Beistellung von Antragsunterlagen und eine Stärkung beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.

DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912

Vortrag beim 3. Klima-Kälte-Tag, Wien, 28.9.2017

Gemeinsam mit der Projektleitung Energie Tirol und dem Projektpartner Technisches Büro DI Andreas Greml haben wir eine Studie über die Kälteanlagen im Hotel- und Gastgewerbe erstellt.

Phase I: Projektstart war 2009 mit der Aufnahme der Situation in den Betrieben in Tirol und Erhebung der Struktur der Anlagen, Energieverbrauch und Einsparpotenziale. Dabei wurden auch ein Beratungstool für die energetische Beurteilung der Anlagen und eine Einkaufsvorlage (Bestellkriterien) für Hoteliers verfasst.

Phase II: Nach der Langzeitvermessung des Energiebedarfes in 4 Hotels konnten in 2 dieser Hotels Mustersanierungen durchgeführt werden. Nach der Sanierung erfolgte eine neuerlich Messung des Energiebedarfs. Dabei wurde eine deutliche Energieeinsparung dokumentiert. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei Instandhaltungskosten, Logistik, Fernwartung, Bedienung, Produkttemperatur.

Phase III: Derzeit läuft die Verbreitung der Ergebnisse auf der Webseite www.effizientekälte.at, in verschiedenen Medien und bei Vorträgen. Bei einem dieser Vorträge, dem 3. Klima-Kälte-Tag, konnte ich die Ergebnisse unserer Studie präsentieren.

Beratungsförderung: Wenn Sie in Tirol eine Beratung zu diesem Thema möchten, kann eine geförderte Beratung beantragt werden: 80% von insgesamt 24 Stunden sind gratis. Kontakt: +43 (0)650 6219912