Energiegemeinschaften und das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG)

Das EAG ist nun beschlossen. Zwei wesentliche Elemente sind Förderungen und die Bildung von Energiegemeinschaften.

Insgesamt bietet der gesetzlichen Rahmen nun die Möglichkeit, verschiedene Energiegemeinschaften zur eigenen Erzeugung von Energie, Nutzung und Verteilung zu gründen. Diese Möglichkeit ist eine wichtige Säule zur Energiewende.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind Anlagen, die innerhalb meherer Nutzer gebildet werden aber das öffentliche Netz nicht berühren. Bürgerenergiegemeinschaften erzeugen und verteilen Strom unabhängig von lokalen und regionalen Netzen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften sind im Lokal- und Regionalbereich in den untersten Netzebenen tätig. Derzeit fehlt noch die rechtliche Bestimmung der Netztarife, um die konkrete Wirtschaftlichkeitsanalyse zu erstellen.

Die Nachfrage ist groß, viele Projekte warten auf die Umsetzung.

Interessenten bietet Kreuzer Energy GmbH, DI Wolfgang Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at, +43 650 6219912, Projektunterstützung, Planung, Beratung, Umsetzung und nach Gründung die Betreuung der Energiegemeinschaft.