Österr. Gewerberecht: 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung, Ergänzung der Ausnahmen

Kürzlich sind weitere Erleichterungen für Betriebe in der Gewerbeordnung in Kraft getreten. In der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung zum Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung wurde die Liste der ausgenommenen Betriebsanlagen erweitert. Diese Novelle wurde mit dem BGBl. Nr. 172/2018 veröffentlicht und ist mit 7. Juli 2018 in Kraft getreten.

Hier ein Link zur Seite der Wirtschaftskammer Österreich, in der nähere Informationen zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung Stand 7.7.2018 dargestellt sind.

Für alle jene Betriebe, die weiterhin oder wiederum den Genehmigungs- und Prüfpflichten unterliegen, bietet Kreuzer Energy GmbH Beratung und Unterstützung bei gewerberechtlichen Genehmigungen, Betriebsanlagenänderungen sowie §82b-Prüfungen an.

Pauschalmiete/Flatmiete

Die modernen Wohngebäude entwickeln sich von Niedrigenergiegebäuden zu Passivhäusern, weiter zu Nullenergiehäusern und energieautarken Häusern oder Plusenergiehäusern.

Dabei spielt die solare Energie eine wesentliche Rolle. Es werden solarthermische und photovoltaische Elemente für die Wärmeerzeugung und Stromerzeugung, sowie Speicher zum Angebot/Nachfrage-Ausgleich genutzt. Ein wesentliches Merkmal der Energiesysteme ist, dass die Grenzkosten sehr niedrig sind. Dies bedeutet, dass die Systemkosten der Anfangsinvestition den größten Kostenanteil verursacht, der Betrieb und die erzeugte Energie mit niedrigen Beträgen das Auslangen findet. Dies sind die Grundelemente, um sich über Pauschalmieten, welche die Wärme- und Stromkosten pauschal enthalten, Gedanken zu machen.

Der Endenergiebedarf an Wärme für Heizung und Warmwasser lässt sich in energieeffizienten Gebäuden gut eingrenzen, der Strombedarf ist statistisch gut erfasst und kann für bestimmte Haushaltsgrößen recht gut vorhergesagt werden. In einzelnen Gebäuden kommen nutzerbedingte Abweichungen vor, die in Hinblick auf eine Pauschalmiete im Detail durchaus relevant sind. Dazu zählt auch der Leerstand einer Wohnung. Dies sind die Risiken bei Pauschalmieten, die sich über mehrere Objekte ausgleichen können. 

Diese Entwicklung steht noch am Anfang, Pilotprojekte sind in Planung.

Die gebäudetechnischen Voraussetzungen für Pauschalmieten sind ein geringer Wärmebedarf und die Nutzung der solaren Energie mit einem hohen Autarkiegrad.

Projektanfragen: +43 650 6219912