Österr. Gewerberecht: 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung, Ergänzung der Ausnahmen

Kürzlich sind weitere Erleichterungen für Betriebe in der Gewerbeordnung in Kraft getreten. In der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung zum Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung wurde die Liste der ausgenommenen Betriebsanlagen erweitert. Diese Novelle wurde mit dem BGBl. Nr. 172/2018 veröffentlicht und ist mit 7. Juli 2018 in Kraft getreten.

Hier ein Link zur Seite der Wirtschaftskammer Österreich, in der nähere Informationen zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung Stand 7.7.2018 dargestellt sind.

Für alle jene Betriebe, die weiterhin oder wiederum den Genehmigungs- und Prüfpflichten unterliegen, bietet Kreuzer Energy GmbH Beratung und Unterstützung bei gewerberechtlichen Genehmigungen, Betriebsanlagenänderungen sowie §82b-Prüfungen an.

Kälte im Hotellerie- und Gastgewerbe

Gemeinsam mit Energie Tirol und DI Andreas Greml vom TB Greml habe ich eine Studie zum Thema Kälte im Hotellerie- und Gastgewerbe verfasst. Die Stufe 1 beinhaltet die Grundlagenermittlung, Stufe 2 Mustersanierungen und die Stufe 3 die Verbreitung der Ergebnisse.

Die Unterlagen dazu können unter www.effizientekälte.at abgerufen werden.

Beim 3. Klima- und Kältetag gibt´s dazu einen Vortrag.

Wenn Sie als Hotelier oder Gastronom in Tirol eine Beratung dazu anfordern, gibt es derzeit noch freie Förderungen von 80% für dieses Thema. Sie erhalten Unterstützung und Informationen vom Projektteam.  Anruf unter: +43 (0)650 6219912