Energieeffizienzgesetz

Durch dieses Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/27 der EU im Rahmen der europäischen Energiepolitik umgesetzt mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigern. Das Gesetz enthält klare Angaben darüber, was und in welchem Zeitrahmen die vorhin genannten Gruppen zu tun haben.

Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um die Verpflichtung aus dem Gesetz zu erfüllen
Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen zu einem Energieaudit oder einem Managementsystem. Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 kann das  Energieeffizienzgesetz erfüllt werden. Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung eines Bereiches in Hinblick auf Energiebezug, Nutzung und Entsorgung. Im Audit werden historische Daten mit aktuellen Aufnahmen aus einer Außenbegehung vor Ort verlinkt und die Energiebelange aller relevanten Bereiche beurteilt. Daraus werden Maßnahmen entwickelt und wirtschaftlich beurteilt. Im Energieeffizienzgesetz ist eine dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung dafür vorgesehen. Die Ergebnisse des Energieaudits nach dem Energieeffizienzgesetz müssen beim österreichischen Unternehmensserviceportal hochgeladen werden. Die Durchführung von externen Audits nach dem EEffG ist ausschließlich registrierten Auditoren vorbehalten.
DI Wolfgang Kreuzer ist gelisteter Energieauditor für Prozesse und Gebäude. Die Kreuzer Energy GmbH übernimmt Energieaudits nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz, bei bedarf mit weiteren Auditoren.
Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen, Stichtage und Zeiträume!

Wer hilft Ihnen, wenn Sie das Audit vergessen haben oder bereits eine Strafe erhalten haben:
Informieren Sie sich bei den Behörden und bei der nationalen Monitoringstelle.
Für die Abklärung der fehlenden Daten und Nachbringung des Audits nehmen Sie Kontakt auf:
+43 (0)650 6219912 oder per Email: DI Wolfgang Kreuzer

Tätigkeitsumfang:
Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz, ÖNORM EN 16247