EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)  und die Auswirkungen auf die öffentlichen Körperschaften

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

Die EED III regegelt die Energieeinsparverpflichtungen von öffentlichen Körperschaften. Das sind Stellen des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Informationen zur konkreten nationalen Umsetzung gegeben werden. Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr. Für weitere Informationen wird auf die zugehörige Guidance Note (EUR-Lex) der Europäischen Kommission (EK) verwiesen.

Auf dieser Webseite findet man die FAQ zur neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Link zur Webseite der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die wesentlichen Artikel 5 und 6:

Artikel 5 führt eine neue Verpflichtung für den öffentlichen Sektor ein, seinen Endenergieverbrauch für alle öffentlichen Einrichtungen um mindestens 1,9 Prozent jedes Jahr (im Vergleich zum Jahr 2021) zu senken.

Artikel 6 erweitert die bisherigen Vorgaben zur Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen: Die Mitgliedstaaten sollen nunmehr verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der gesamten beheizten und/oder gekühlten Nutzfläche von Gebäuden im Eigentum öffentlicher Einrichtungen (nicht mehr bloß der Zentralregierung!) zu renovieren, um sie in Niedrigstenergie- oder Null-Emissionsgebäude umzuwandeln oder – bei Wahl des alternativen Ansatzes – eine entsprechende Energieeinsparung zu erzielen, die der 3 Prozent Sanierungsquote entspricht, wobei auch bei Wahl des alternativen Ansatzes eine jährliche 3 Prozent Renovierungsrate grundsätzlich beachtet werden muss und bis spätestens 2040 insgesamt 45 Prozent der verpflichtenden Gebäude zu einem Niedrigstenergiegebäude umgebaut sein müssen.

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

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Aktuell zu erledigen für Gemeinden sind (auszugseise) die Erstellung des Gebäudeinventars, Ausarbeitung von Einsparungen nach dem alternativen Ansatz und Sanierungsfahrplan, Renovierungspass. Weiterführende Infomationen: Link zu den FAQ.

Ich/Kreuzer Energie GmbH biete Unterstützung und Ausarbeitungen an:

Erstellung eines Gebäudeportfolios, Umsetzung in ein Gebäudeinventar, Einarbeitung der Energiedaten, Erhebung und Beschreibung der gebäude- und haustechnischen Anlagen, des energetischen Zustandes, Berechnung der Energiemengen für die alternative Methode, Bewertung der Effizienz, Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung und Resilienz der Anlagen, Erstellung eines Sanierungsfahrplanes und Renovierungspasses.