EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)  und die Auswirkungen auf die öffentlichen Körperschaften

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

Die EED III regegelt die Energieeinsparverpflichtungen von öffentlichen Körperschaften. Das sind Stellen des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Informationen zur konkreten nationalen Umsetzung gegeben werden. Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr. Für weitere Informationen wird auf die zugehörige Guidance Note (EUR-Lex) der Europäischen Kommission (EK) verwiesen.

Auf dieser Webseite findet man die FAQ zur neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Link zur Webseite der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die wesentlichen Artikel 5 und 6:

Artikel 5 führt eine neue Verpflichtung für den öffentlichen Sektor ein, seinen Endenergieverbrauch für alle öffentlichen Einrichtungen um mindestens 1,9 Prozent jedes Jahr (im Vergleich zum Jahr 2021) zu senken.

Artikel 6 erweitert die bisherigen Vorgaben zur Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen: Die Mitgliedstaaten sollen nunmehr verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der gesamten beheizten und/oder gekühlten Nutzfläche von Gebäuden im Eigentum öffentlicher Einrichtungen (nicht mehr bloß der Zentralregierung!) zu renovieren, um sie in Niedrigstenergie- oder Null-Emissionsgebäude umzuwandeln oder – bei Wahl des alternativen Ansatzes – eine entsprechende Energieeinsparung zu erzielen, die der 3 Prozent Sanierungsquote entspricht, wobei auch bei Wahl des alternativen Ansatzes eine jährliche 3 Prozent Renovierungsrate grundsätzlich beachtet werden muss und bis spätestens 2040 insgesamt 45 Prozent der verpflichtenden Gebäude zu einem Niedrigstenergiegebäude umgebaut sein müssen.

Quelle: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht/eu/faq_EED-III.html), 08.10.2025

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Aktuell zu erledigen für Gemeinden sind (auszugseise) die Erstellung des Gebäudeinventars, Ausarbeitung von Einsparungen nach dem alternativen Ansatz und Sanierungsfahrplan, Renovierungspass. Weiterführende Infomationen: Link zu den FAQ.

Ich/Kreuzer Energie GmbH biete Unterstützung und Ausarbeitungen an:

Erstellung eines Gebäudeportfolios, Umsetzung in ein Gebäudeinventar, Einarbeitung der Energiedaten, Erhebung und Beschreibung der gebäude- und haustechnischen Anlagen, des energetischen Zustandes, Berechnung der Energiemengen für die alternative Methode, Bewertung der Effizienz, Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung und Resilienz der Anlagen, Erstellung eines Sanierungsfahrplanes und Renovierungspasses.

Energiecontrolling/Energiemonitoring

Energiecontrolling und Monitoring mit modernen Zählern und einfachen Messkonzepten bieten hervorragende Möglichkeiten das Energiesystem, Anlagen und Nutzungen zu überwachen. Mit den daraus abgeleiteten Grafiken und Kennzahlen können aus dem Ruder gelaufene Kosten, unbeabsichtigte Verbräuche und mehr identifiziert werden. Die Wirksamkeit von Verbesserungen können nachvollzogen und die energieoptimierte Zukunft besser geplant werden.

  • Messkonzept und geeignete Zähler
  • Fernauslesbare Schnittstellen
  • IoT
  • Auswertemodul mit Funktionalität zum Reporting (z. B. Audits, Nachhaltigkeitsberichte)
  • Erweiterungsmöglichkeiten zum Eingriff in Systeme
  • Reports mit Maßnahmen
  • Umsetzungsbegleitung für Effizienzmaßnahmen

Weitere Infos, Beratung und Konzepte mit Umsetzung: DI Wolfgang Kreuzer

CO2-Fußabdruck – GHG-Protocol

Nachhaltigkeitsberichte und Entwicklungen zum CO2-neutralen Unternehmen sind im Aufwind und für viele Unternehmen bereits obligatorisch.

Das GHG-Protocol bietet eine Grundlage für die CO2-Bilanzierung. Es unterscheidet zwischen direkten und indirekten Emissionen und bezieht auch vorgelagerte und nachgelagerte Prozesse mit ein. Dafür wird die Betrachtung in verschiedenen Sektoren angewendetet, Scope 1 bis 3.

Mit dem GHG-Protocol ergibt sich eine komplette Übersicht über die Emissionsbilanz von Unternehmen. Damit können Ziele und Maßnahmen gesetzt und der Weg zur CO2-Neutralität dokumentiert werden.

Energiegemeinschaften und das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG)

Das EAG ist nun beschlossen. Zwei wesentliche Elemente sind Förderungen und die Bildung von Energiegemeinschaften.

Insgesamt bietet der gesetzlichen Rahmen nun die Möglichkeit, verschiedene Energiegemeinschaften zur eigenen Erzeugung von Energie, Nutzung und Verteilung zu gründen. Diese Möglichkeit ist eine wichtige Säule zur Energiewende.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind Anlagen, die innerhalb meherer Nutzer gebildet werden aber das öffentliche Netz nicht berühren. Bürgerenergiegemeinschaften erzeugen und verteilen Strom unabhängig von lokalen und regionalen Netzen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften sind im Lokal- und Regionalbereich in den untersten Netzebenen tätig. Derzeit fehlt noch die rechtliche Bestimmung der Netztarife, um die konkrete Wirtschaftlichkeitsanalyse zu erstellen.

Die Nachfrage ist groß, viele Projekte warten auf die Umsetzung.

Interessenten bietet Kreuzer Energy GmbH, DI Wolfgang Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at, +43 650 6219912, Projektunterstützung, Planung, Beratung, Umsetzung und nach Gründung die Betreuung der Energiegemeinschaft.

Regionale Energie erzeugen und nutzen

Im vergangenen Jahr wurde viel über Forschung und Produktion diskutiert, woher Produkte stammen, wer sie liefert und wer sie bekommt. Medizin war allgegenwärtig, doch auch das Thema Energie lässt viele Fragen offen.

In Mitteleuropa, speziell auch in Österreich, wird ein Großteil der Energie importiert. Darüber hinaus besteht der größte Anteil dieser Energieträger aus fossilen Quellen. Der Wirtschaftsstandort muss damit klarkommen , dass wesentliche Geldflüsse ins Ausland gehen und über Jahre nicht am heimischen Markt verfügbar sind. Die Wettbewerbsfähigeit und die Zukuft vieler Branchen hängen von der Verfügbarkeit stabiler und langfristig günstig Energiesysteme ab.

Neben der Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung der Energiemenge ist der Umstieg auf erneuerbare Energie das Gebot der Stunde. Langfristig sind Konzepte mit lokaler, regionaler Energiegewinnung, Umwandlung und Nutzung zu verfolgen.

Einige Lösungsansätze liegen fertig vor, die konsquente Umsetzung wird durch fehlendes Wissen und auch durch fehlenden Pioniergeist verhindert. Statt dessen werden vielfach Standardprojekte umgesetzt, die sich nicht oder lediglich um Nuancen von bereits abgehandelten Projekten unterscheiden. Damit werden Mittel verbraucht und fortschrittliche Umsetzungsprojekte ausgebremst.

Lokale und regionale Energiesysteme sind keine Utopien, Quartierlösungen und örtliche Energieversorung ist leistbar und möglich. Dies erfordert ein Abgehen von Standardlösungen. Das zukunftsfähige Energiesystem ist nicht das heutige Standardsystem, sondern das vorausschauend und in die Zukunft geplante.