Gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlagen für mehrere Nutzer: Geschäftsgebäude z. B. Lebensmittel, Metzger, usw. oder Wohnhäuser

Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.

Dadurch können Eigentümer/Mieter selbst Strom produzieren und dies als Vorteil zugleich nutzen. Das Gesetz schreibt einige Voraussetzungen dafür vor. Unter anderem muss die Verrechnung der bezogenen Energie und Aufteilung in Eigenstrom und Netzstrom festgelegt werden.

Speziell Betriebe in Gebäuden mit mehreren Eigentümern und mit einem entsprechenden Grundlast-Stromanteil eignen sich hervorragend für diese Art der Energieerzeugung. Dazu zählen Betriebe die Kälteanlagen verwenden, wie Bäcker, Metzger, Lebensmittelproduzenten und -Händler.

Neben dem ersten Schritt, der Optimierung des innerbetrieblichen Energieverbrauchs, kann anschließend die optimal passende Photovoltaikanlage geplant und umgesetzt werden.

Um eine erste Prüfung zur Eignung und Organisation zu erhalten, rufen Sie mich an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912